Liste 1: NRW

Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull und deren Kreuzungen

Besonderheiten für diese Rassen:

  • diese Rassen dürfen nicht nach NRW und Deutschland eingeführt werden
  • mit diesen Rassen darf nicht gezüchtet werden
  • nur Tierheime und Tierschutzorganisationen dürfen diese Rassen in Deutschland vermitteln
  • Begründung eines öffentlichen Interesses z.B. Übernahme aus dem Tierheim
  • Tierschutzvertrag
  • Haltergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt
  • der Halter muss mindesten 18 Jahre alt sein
  • großer Sachkundenachweis vom Amtstierarzt erforderlich
  • pol. Führungszeugnis
  • der Halter muss körperlich in der Lage sein den Hund sicher zu halten
  • Wohnung und Garten müssen ausbruchssicher sein - Auflagen durch Städte und Gemeinden
  • ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Mikrochip Kennzeichnung
  • bei Miete - Einwilligung des Vermieters
  • nur ein Hund der Rassen darf geführt werden
  • Leinen- und Maulkorbpflicht am dem 7. Monat (Ausnahmen möglich)
  • ab dem 15. Monat Verhaltensprüfung/ Wesenstest beim Veterinäramt- bei Bestehen entfällt die Maulkorb und Leinen Pflicht
  • Wiederholung des Test alle 24. Monate

 

Liste 2: NRW

Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Neapolitano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen 

Besonderheiten für diese Rassen:

  • mit diesen Rassen darf in Deutschland gezüchtet werden
  • diese Rassen dürfen nach NRW eingeführt werden
  • die Verhaltensprüfung/ Wesenstest kann von einem Sachverständigen abgenommen werden
  • Sachkundeprüfungen können von einem Sachverständigen abgenommen werden
  • Tierschutzvertrag
  • Haltergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt
  • der Halter muss mindesten 18 Jahre alt sein
  • großer Sachkundenachweis vom Amtstierarzt erforderlich
  • pol. Führungszeugnis
  • der Halter muss körperlich in der Lage sein den Hund sicher zu halten
  • Wohnung und Garten müssen ausbruchssicher sein - Auflagen durch Städte und Gemeinden
  • ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Mikrochip Kennzeichnung
  • bei Miete - Einwilligung des Vermieters
  • nur ein Hund der Rassen darf geführt werden
  • Leinen- und Maulkorbpflicht am dem 7. Monat (Ausnahmen möglich)
  • ab dem 15. Monat Verhaltensprüfung/ Wesenstest beim Veterinäramt- bei Bestehen entfällt die Maulkorb und Leinen Pflicht
  • Wiederholung des Test alle 24. Monate