Liste 1: NRW
Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull und deren Kreuzungen
Besonderheiten für diese Rassen:
- diese Rassen dürfen nicht nach NRW und Deutschland eingeführt werden
- mit diesen Rassen darf nicht gezüchtet werden
- nur Tierheime und Tierschutzorganisationen dürfen diese Rassen in Deutschland vermitteln
- Begründung eines öffentlichen Interesses z.B. Übernahme aus dem Tierheim
- Tierschutzvertrag
- Haltergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt
- der Halter muss mindesten 18 Jahre alt sein
- großer Sachkundenachweis vom Amtstierarzt erforderlich
- pol. Führungszeugnis
- der Halter muss körperlich in der Lage sein den Hund sicher zu halten
- Wohnung und Garten müssen ausbruchssicher sein - Auflagen durch Städte und Gemeinden
- ausreichende Haftpflichtversicherung
- Mikrochip Kennzeichnung
- bei Miete - Einwilligung des Vermieters
- nur ein Hund der Rassen darf geführt werden
- Leinen- und Maulkorbpflicht am dem 7. Monat (Ausnahmen möglich)
- ab dem 15. Monat Verhaltensprüfung/ Wesenstest beim Veterinäramt- bei Bestehen entfällt die Maulkorb und Leinen Pflicht
- Wiederholung des Test alle 24. Monate
Liste 2: NRW
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Neapolitano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen
Besonderheiten für diese Rassen:
- mit diesen Rassen darf in Deutschland gezüchtet werden
- diese Rassen dürfen nach NRW eingeführt werden
- die Verhaltensprüfung/ Wesenstest kann von einem Sachverständigen abgenommen werden
- Sachkundeprüfungen können von einem Sachverständigen abgenommen werden
- Tierschutzvertrag
- Haltergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt
- der Halter muss mindesten 18 Jahre alt sein
- großer Sachkundenachweis vom Amtstierarzt erforderlich
- pol. Führungszeugnis
- der Halter muss körperlich in der Lage sein den Hund sicher zu halten
- Wohnung und Garten müssen ausbruchssicher sein - Auflagen durch Städte und Gemeinden
- ausreichende Haftpflichtversicherung
- Mikrochip Kennzeichnung
- bei Miete - Einwilligung des Vermieters
- nur ein Hund der Rassen darf geführt werden
- Leinen- und Maulkorbpflicht am dem 7. Monat (Ausnahmen möglich)
- ab dem 15. Monat Verhaltensprüfung/ Wesenstest beim Veterinäramt- bei Bestehen entfällt die Maulkorb und Leinen Pflicht
- Wiederholung des Test alle 24. Monate